AfD-Mitglieder aus Fußballvereinen ausschließen? Besser nicht.

„Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.“ (Dogma)

Die Kampfparole der deutschen Antifa-Szene hat die Form eines Basta-Dogmas. Sie diente 2017/18 dazu, Parteitage der nationalkonservativen Partei AfD zu blockieren. Einen merkwürdigen Höhepunkt erlebte sie Anfang 2018 in dem Streit um den Fußballverein Eintracht Frankfurt. Der Vereinsmanager Peter Fischer hatte gefordert, alle AfD-Mitglieder pauschal aus dem Verein auszuschließen, mit dem Hinweis auf einen Satzungsartikel, der rassistisches Verhalten als vereinsschädigend einstuft. Als er dafür angegriffen wurde, traten ihm organisierte Antifaschisten zur Seite und begründeten das u. a. mit dem hier untersuchten Dogma. Ich widerspreche mit zwei Einwänden.
Der Begriff Faschismus in dem Spruch schillert zwischen zwei Bedeutungsebenen hin und her: Es gibt den Faschismus als politische Strömung, als Partei und terroristische Gruppe, und es gab den Faschismus an der Macht, als staatlich organisierte, terroristische Diktatur. Deshalb ist es problematisch, faschistischen Gruppen (erste Ebene) Verbrechen anzulasten, die eine faschistische Staatsmacht (zweite Ebene) begangen hat. Auch wenn wir nur die erste Ebene betrachten, weil wir gegenwärtig nur mit ihr zu tun haben, müssen wir zwischen Worten und Taten unterscheiden. Das wird deutlich, wenn ich den Spieß herumdrehe. Einmal angenommen, lieber Antifaschist, du hast in einer eskalierenden Kampfsituation ausgerufen: „Alexander Gauland kann ich mir gut im Kochtopf jener schwarzen Kannibalen vorstellen, die er im Innern Afrikas vermutet.“ Möchtest du in einem solchen Fall juristisch genau so behandelt werden wie ein schwarz gewandeter Terrorist, der versucht hat, Gauland zu entführen und tatsächlich in kochendes Wasser zu stecken? In so einem Fall wird dir der Unterschied zwischen gewalthaltiger Meinung und ausgeführtem Gewaltverbrechen ziemlich wichtig sein. Diesen Unterschied müssen wir als Anhänger des Rechtsstaats allerdings auch unseren faschistischen und national¬konservativen Gegner*n zubilligen. Insofern ist Faschismus eben doch eine Meinung und kein Verbrechen. Er wird erst zum Verbrechen, wo Leute anfangen, ihre Gewaltphantasien in die Tat umzusetzen – sowie in Grenzen dort, wo Sympathisant*en der Verbrecher* Gewalttaten öffentlich lobpreisen und zur Nachahmung empfehlen.

Sind AfD-Mitglieder Faschisten?

Mein zweiter Einwand ist die Frage, ob wir AfD-Mitglieder oder gar AfD-Wähler* pauschal als Faschist*en oder Nazis bezeichnen dürfen oder sollten. Seit vielen Jahren vertrete ich eine Faschismusdefinition, in der die Gewalt und besonders der Mord eine zentrale Rolle spielt. Zentrales Element des Faschismus ist nach meiner Definition immer die offene Verherrlichung des Mordes an politischen Gegnern und die offene Verherrlichung von Kriegsverbrechen an Menschen anderer Nationalität, Religion, Herkunft usw. Als Historiker muss ich darauf bestehen, den Faschismus über ein Element zu definieren, das die Faschist*en bei ihrem Auftreten nach dem Ersten Weltkrieg neu in den politischen Diskurs eingebracht haben.  Die bloße Bereitschaft, Krieg gegen andere Länder und Völker zu führen, oder das Anstreben einer Diktatur reichen dafür nicht aus, denn diese Elemente hat es schon im alten Rom gegeben, und es gab sie 1914-1918 immer noch. Politische Morde hat es im alten Rom ebenfalls gegeben (ich erinnere an die Proskriptionslisten von Marius und Sulla), aber sie wurden damals nicht verherrlicht, sondern als ein vorübergehend notwendiges Übel gerechtfertigt. Das ist der Unterschied: Für die italienischen, ungarischen und deutschen Faschist*en des Jahres 1919 waren politische Morde kein Übel, sondern verehrungswürdige Heldentaten. Sie konstruierten ihre gesamte Ideologie und Propaganda um den Mord herum. Der Mord war der Kern des Faschismus.

Diesen Maßstab möchte ich auch an heutige Faschismusverdächtige anlegen. Verherrlichen Gauland und Höcke den Mord an politischen Gegner*n? Schon dieser Nachweis ist nicht leicht zu erbringen. Persönlich schätze ich die beiden als Faschisten ein, weil sie eine faschistisch geprägte Klientel gezielt mit agitatorischen Vorlagen beliefern, die die Schläger* und Möchtegern-Schläger* im Hintergrund selber zuende denken dürfen. Andreas Kemper vom Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung hat 2016 den faschistischen Sprachgebrauch Höckes untersucht.  Bei Beatrix von Storch oder Frauke Petry ist das nicht möglich, da beide sich stets ziemlich vorsichtig geäußert haben; und erst recht natürlich bei irgendeinem unbekannten AfD-Mitglied. Letzteres können wir nur auf die Positionen festlegen, die in offiziellen Partei- und Wahlprogrammen der AfD auftreten. Wir können es nicht haftbar machen für einzelne Äußerungen von Gauland und Höcke, wie es der Aufruf der Arbeitsgemeinschaft gegen Rassismus Rhein-Main tut, weil wir nicht wissen, ob das Mitglied diese Meinungen teilt.

Storchs viel zitierte Äußerung über einen Schießbefehl an der Grenze verherrlicht solche Kriegsverbrechen nicht, sondern rechtfertigt sie nur, wobei sie sich ausdrücklich auf das staatliche Gewaltmonopol bezieht, das alle Staaten, auch die demokratischsten, für sich in Anspruch nehmen. Jeder Staat darf seine Gesetze im rechtsstaatlichen Rahmen notfalls mit Gewalt durchsetzen. Storchs Position ist nationalistisch, reaktionär und teilweise rassistisch, weil sie eine nationalistisch bis rasstistisch geprägte Gesetzeslage voraussetzt, und muss als solche entschieden bekämpft werden. Aber sie ist nicht faschistisch; und sie ist eine Meinung, die von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt ist. Der Versuch, solche Meinungen zu unterdrücken und ihre Vertreter* in einen Paria-Zustand zu versetzen, ist wahrscheinlich kontraproduktiv; denn er bestätigt viele Nationalist*en und Faschist*en in ihrem Glauben, dass Deutschland kein freies Land sei, dass man hier bestimmte Meinungen nicht äußern dürfe. Er hebt diese Positionen gewissermaßen aus dem Meinungsstreit heraus und gibt ihnen in den Köpfen der Anhänger* den Nimbus von mutig ausgesprochenen, nur mühsam unterdrückten Wahrheiten. Und er verdunkelt jene Menschenrechte, z. B. das Diskriminierungsverbot des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz, die wir doch gegen Faschist*en und andere Diktaturfans verteidigen wollen.

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Weltanschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Grundgesetz Art. 3 Abs. 3)

Debatten um diesen Punkt neigen dazu, in Extrempositionen zu zerfallen und in alter, manichäisch-maoistischer Manier Popanze aufzubauen: Entweder du kämpfst mit uns gegen die Faschistin v. Storch, oder wir behandeln dich als Unterstützer der Faschistin v. Storch. Was für ein hohles Blechgeschepper! Im Getöse geht unter, dass es viele gute Gründe gibt und dringend notwendig ist, deutschnationale, nationalkonservative oder nationalistische Agitation politisch zu bekämpfen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, schicke ich gleich die Dogmenkritik zum deutschnationalen Leitspruch „Afrikanerinnen bedrohen das christliche Abendland“ hinterher. Mein Ansatz ist dort, Nationalismus als unmoralisch und unchristlich anzuprangern. Meine Kritik am konservativen Dogma „Der Mensch ist des Menschen Wolf“ geht dagegen einen Weg über die Naturwissenschaft.

Veröffentlicht von

Jens J. Korff

Historiker, Politologe, Texter, Rheinländer in Westfalen, Sänger, Radfahrer, Wanderer, Naturbursche, Baumfreund, Pazifist

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